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   OLG München, 27.07.2001 - 23 U 3096/01   

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https://dejure.org/2001,28078
OLG München, 27.07.2001 - 23 U 3096/01 (https://dejure.org/2001,28078)
OLG München, Entscheidung vom 27.07.2001 - 23 U 3096/01 (https://dejure.org/2001,28078)
OLG München, Entscheidung vom 27. Juli 2001 - 23 U 3096/01 (https://dejure.org/2001,28078)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz eines Transportversicherers gegen ein Transportunternehmen wegen Verlustes eines Angiotrons bei bewiesenem Vorliegen von qualifiziertem Verschulden; Erforderlichkeit einer wirksamen Ausgangskontrolle bei einem Lagerausgang eines Angiotrons bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • TranspR 2002, 161
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 11.05.2011 - 3 U 114/10

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Ablieferung von Transportgut

    So sind die Entscheidungen des BGH vom 09.11.1995 - I ZR 122/93, TranspR 1996, 303 - und des OLG München vom 27.07.2001 - 23 U 3096/01, TranspR 2002, 161 - auch nicht zu interpretieren.
  • OLG Stuttgart, 20.08.2010 - 3 U 60/10

    Binnenschifffahrtstransportvertrag: Transportschaden an Chemikalienfässern wegen

    Ausreichend ist vielmehr, dass das Risiko des Schadenseintritts nahe liegend ist (OLG Oldenburg TranspR 2001, 367) bzw. dass eine geringe, andererseits aber auch nicht völlig belanglose, sondern statistisch relevante Wahrscheinlichkeit für den Schadenseintritt gegeben ist (OLG München TranspR 2002, 161; vgl. zum Meinungsstand Koller, a.a.O., § 435 HGB Rn. 16 und FN 112).
  • OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 3 U 248/08

    Haftung des Fixkostenspediteurs eines multimodalen Transports bei einem

    Ausreichend ist vielmehr, dass das Risiko des Schadenseintrittes naheliegend ist (OLG Oldenburg, TranspR 2001, 367) bzw. dass eine geringe, andererseits aber auch nicht völlig belanglose, sondern statistisch relevante Wahrscheinlichkeit für den Schadenseintritt gegeben ist (OLG München TranspR 2002, 161, zum Meinungsstand insgesamt Koller, aaO., § 435, Rn. 16 und dort Fußnote 112).
  • OLG Nürnberg, 30.03.2017 - 9 U 243/14

    Ausschluss der Haftungsbeschränkung beim Schiffseigner bei leichtfertigem

    Ausreichend ist vielmehr, dass das Risiko des Schadenseintritts nahe liegend ist (OLG Stuttgart VersR 2011, 1074; OLG Oldenburg TranspR 2001, 367) bzw. dass eine geringe, andererseits aber auch nicht völlig belanglose, sondern statistisch relevante Wahrscheinlichkeit für den Schadenseintritt gegeben ist (OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG München TranspR 2002, 161).
  • AG Hamburg, 18.10.2019 - 33a C 203/18

    Ersatzanspruch des Absenders bei Ladungsschaden in der Binnenschifffahrt:

    Ausreichend ist vielmehr, dass das Risiko des Schadenseintritts nahe liegend ist (OLG Stuttgart, Urteil vom 20.08.2010 - 3 U 60/10 -, Rn. 66, juris) bzw. dass eine geringe, andererseits aber auch nicht völlig belanglose, sondern statistisch relevante Wahrscheinlichkeit für den Schadenseintritt gegeben ist (OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG München, Urteil vom 27.07.2001 - 23 U 3096/01 -, Rn. 17, juris).
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